- Dezember 2013 als Versicherungsnachweis beim Arzt oder Zahnarzt vorlegen. Ganz unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum auf Ihrer Karte aufgedruckt ist“, teilt die Techniker Krankenkasse (TK) auf ihrer Homepage mit. Weiter heißt es dort: „Ab dem 1.
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